Rechtsprechung
   FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14288
FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99 (https://dejure.org/2001,14288)
FG München, Entscheidung vom 16.10.2001 - 6 K 3761/99 (https://dejure.org/2001,14288)
FG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 6 K 3761/99 (https://dejure.org/2001,14288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 21
    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1990 bis 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs - Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1990 bis 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85

    Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    b) Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei dessen Änderung für die Zukunft klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; und vom 14. November 1989 IX R 110/85, BStBl. II 1990, 462).
  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    Im Urteil vom 15. April 1986 IX R 52/83 (BStBl II 1986, 605 ) hat der BFH erneut hervorgehoben, dass auch ein fehlgeschlagenes dingliches Nutzungsrecht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen könne, wenn die vertragliche (schuldrechtliche) Gestaltung der Rechtsverhältnisse dem Nutzungsberechtigten eine gesicherte Rechtsposition verschafft.
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85

    Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 , § 21 EStG ) sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. April 1987 IX R 103/85, BStBl II 1987, 707 ).
  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BStBl II 1992, 506 ) und mit diesen Rechten und Pflichten insbesondere Grundbesitz Anderen zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    Einem sachenrechtlichen (dinglichen) oder schuldrechtlichen Nutzungsberechtigten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BStBl II 1984, 366 ) sind bei der Vermietung eines Grundstücks die Einkünfte i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet.
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    b) Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei dessen Änderung für die Zukunft klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; und vom 14. November 1989 IX R 110/85, BStBl. II 1990, 462).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    b) Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei dessen Änderung für die Zukunft klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; und vom 14. November 1989 IX R 110/85, BStBl. II 1990, 462).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 107/85

    Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftserzielung durch entgeltliche

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    Diese setzt den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem neuen Nutzungsberechtigten und dem Mieter oder eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten mit Zustimmung des Mieters voraus (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 107/85, BFH/NV 1989, 694).
  • BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente

    Auszug aus FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
    b) Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn sie zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei dessen Änderung für die Zukunft klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 3.; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BStBl II 1986, 348 ; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; und vom 14. November 1989 IX R 110/85, BStBl. II 1990, 462).
  • FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02

    Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des

    Eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der LPG , der Kl'in und den Mietern voraus oder zumindest eine Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter und der Kl'in unter Zustimmung der Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242 , BStBl II 1983, 502; BFH-Urteil vom 14.03.1989 IX R 107/85, BFH/NV 1989, 694; FG München Urteil vom 16.10.2001, 6 K 3761/99, juris Nr: STRE200271360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht